Verwendung folgender Verfahren zur Förderung der Hefebildung:
Zusatz von Diammoniumphosphat oder Ammoniumsulfat bis zu einem Grenzwert von jeweils 0,3 g/l;
Zusatz von Ammoniumsulfit oder Ammoniumbisulfit bis zu einem Grenzwert von jeweils 0,2 g/l.
Unbeschadet des vorstehend genannten Grenzwertes von 0,2 g/l können diese Erzeugnisse auch zusammen bis zu einem Gesamtgrenzwert von 0,3 g/l verwendet werden;
Zusatz von Thiaminium-Dichlorhydrat bis zu einem in Thiaminium ausgedrückten Grenzwert von 0,6 mg/l;